Reglement und Impressum

 

Haftung

Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschieben bei Beginn der Betreuung abzugeben und der Impfausweis vorzuzeigen.

Geschaftbedinungen Pdf
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Für jeden Hund

Zum Schutze aller Vierbeiner werden nur geimpfte und entwurmte Tiere betreut.

Das Vorweisen des Impfausweises ist Pflicht!

– jährliche Kombi-Impfung – jährliche Impfung gegen Staupe, Leptospirorse und Zwingerhusten.

– regelmässige Entwurmung  (nicht älter als 3 Monate)

Probetag

Für Ferien-, Tagesplätze ist ein Probetag oder Schnupperbesuch unabdingbar.

 

 

Anmelden, Absagen, Annullationsbedingungen

 

Annullationsbedingungen: 

Absagen müssen 24h vorher erfolgen, ansonsten wird der volle Preis verrechnet.

Anmeldungen: sind erst gültig nach Erhalt der Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Schriftlich)

Abmeldungen: bis spätestens 1 Woche vor Vertragsbeginn kostenfrei

Annullationsbedingungen bei Ferienhunden: 

Verrechnungsbasis sind die Preise gemäss Offerte

1 Woche vor Vertragsbeginn = keine Kosten (nur Probetag bzw. Schnupperbesuch)

Bis 3 Tage vor Vertragsbeginn = sind 50% der Gesamtkosten gemäss Offerte zu bezahlen

Spätere Absagen = sind zu 100% der Gesamtkosten zu bezahlen.

 

Bringen und Abholen:

Die Zeiten richten sich nach dem Betreuer und müssen eingehalten werden.

Der 1. und der letzte Tag werden voll verrechnet!

Bring- Holservice: Preise gemäss Absprache

 

Spazieren / Freilauf

Nur nach Absprache mit dem Besitzer. Bedingung der Hund muss den Grundgehorsam beherrschen! (Abrufbar und Unterordnung)

Allfällige Vorfälle / Auffälligkeiten müssen im Kundendatenblatt schriftlich vermerkt sein!

Für Hunde müssen allfällige Gesetzesvorlagen bekannt gegeben werden!

Bei Missachtung lehnt der Betreuer jegliche Haftung ab!

 

 

Materielles

– Futter gehen zu Lasten des Tierbesitzers (kann mitgebracht werden oder gemäss Offerte)

– Leine, Halsband, Brustgeschirr und falls gesetzlich vorgeschrieben, auch der Maulkorb müssen in tadellosem Zustand vom Besitzer zur Verfügung gestellt werden.

– Schlafdecke oder Bett kann mitgebracht werden

– Keine eigenen Spielsachen!

– Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen!

 

Preise

Es gelten die Preise gemäss Offerte.

Für jeden Auftrag erhalten Sie eine Offerte. (Preisänderungen, sowie Fehler bedingen eine neue Offerte und Auftragsbestätigung)

 

Rabatte

Rabatte müssen schriftlich in der Offerte sowie in der Auftragsbestätigung vermerkt sein.

 

Versicherung

Der Betreuer verfügt über eine Haftpflichtversicherung.

Jegliche Haftung wird für folgendes abgelehnt:

– für Unfälle wie sie auch bei Ihnen zu Hause passieren können (beim spielen oder spazieren) – bei Magendrehung

– Schäden oder Verlust von den Ressourcen (Leine, Halsband, Brustgeschirr, Maulkorb, usw.)

 

Entlaufene Tiere

Falls trotz meiner Betreuung ein Tier weglaufen sollte, wird alles unternommen, um es aufzuspüren. Wir empfehlen das Tragen eines GPS Halsbandes für jedes Tier und die Freigabe auf die Daten.

Sollte dies trotz allen Bemühungen nicht der Fall sein, wird die Haftpflicht Versicherung für den materiellen Schaden aufkommen.

 

Tierarzt

Wann immer möglich wird ihr Tierarzt aufgesucht.

Ausgenommen es handelt sich um einen Notfall oder Ihr Tierarzt ist nicht erreichbar.

In diesem Fall werden Ihnen die Fahrspesen ( 1,20 CHF/ Km) verrechnet.

Die Kosten der Behandlung sowie der Medikamente gehen  zu Lasten des Tierhalters. 

Pro Tierarztbesuch wird die die Stundenpauschale verrechnet.

 

extremer Ausnahmefall (akute Krankheit)

Falls es trotz Probetag oder Schnupperbesuch nicht möglich ist das Tier am vereinbarten Ort unterzubringen, sind wir berechtigt nach Absprache mit dem Besitzers oder dessen Vertretung (gemäss Angabe im Kundendatenblatt) einen anderen Platz zu organisieren.

Wenn keiner der Personen erreichbar ist, auch ohne Rücksprache.

Wann immer möglich wird nach einer Alternative gesucht.

Sollte dies nicht möglich sein, darf das Tier auch im Tierheim untergebracht werden.

Die Kosten für den Tierheimaufenthalt gehen gemäss Rechnung vom Tierheim zu Lasten des Besitzers.

 

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Horgen im Kanton Zürich.

 

Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen.

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Datenschutz

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